Haftungsausschluss

Grundschule Kirchboitzen 131·29664 Walsrode
Tel. 05166 406·VGS-Kirchboitzen@t-online.de

                                                                                                                                                      
 
Uhren, Schmuck, Handy & Co
Keine Haftung der Schule für verlorene Wertgegenstände
 
 
Rechtlicher Hintergrund
Jeder Schüler, aber auch jede Lehrkraft oder sonstige in der Schule tätige Personen ist grundsätzlich für mitgebrachte Gegenstände selbst verantwortlich.
Auch das Tragen von Schmuck, das Mitbringen von Handys oder das Tragen wertvoller Uhren erfolgen auf eigene Gefahr.
Ein Schadenersatzanspruch für abhanden gekommene Wertgegenstände setzt nach § 823 BGG voraus, dass ein Dritter diesen Schaden z. B. durch Wegnahme schuldhaft verursacht hat und somit zum Ersatz verpflichtet ist.
 
Schmuck darf im Sportunterricht nicht getragen werden - bitte an diesem Tag zu Hause lassen.
 
 
Ich nehme zur Kenntis:
 
1. Das Mitbringen von Gegenständen zum Schulbesuch erfolgt auf eigene Gefahr. 
            
 
2. Wertsachen privater Natur werden über die Schule nicht ersetzt, wenn sie abhanden kommen.
 
3. Schmuck muss zum Sport abgelegt werden. Wertsachen an diesem Tag möglichst Zuhause lassen.
 
 
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Datum                           Unterschrift
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