Veraenderungsanzeige
Bei einer Erkrankung oder eines Unfalls während des Schulbetriebes informiert die Schule die Eltern, damit das betroffene Kind in die Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Eltern übergeben werden kann.
Es ist daher unbedingt notwendig, die aktuelle Erreichbarkeit der Eltern oder mindestens einer anderen Person mittels einer Vollmacht der Schule mitzuteilen.Sollten die Eltern nicht erreichbar sein und keine Vollmacht für eine andere Person vorliegen, müsste im schlimmsten Fall das Kind in die Obhut des Jugendamtes oder der Polizeit übergeben werden.
Veränderungsanzeige
Name des Kindes:________________________________________
Klasse:__________________
O Folgende Telefon-/Notfallnummer bitte löschen:_____________________
O neue Telefon- / Notfallnummer:__________________________________
O neue Telefonnummer für die Klassenliste:__________________________
O Namensänderung des Kindes / der Erziehungsberechtigten ab:__________
neu:________________________________________________________
O Sorgerechtserklärung / Bitte Schriftstück der Behörde vorlegen.
O Anschriftenänderung ab:_______________ neu:_____________________
O Abmeldung von der Grundschule Kirchboitzen zum:___________________
Neue Schule:_________________________________________________
Datum:____________ Unterschrift:_______________________________