Befreiung vom Unterricht

Was mache ich, wenn mein Kind vom Unterricht befreit werden soll?

1. Generell kann einem Antrag stattgegeben werden, wenn nichts Wichtiges, wie z.B. lange Fehlzeiten, oder zu schwache Leistungen dagegen sprechen.

2. Bei einem Antrag bis zu drei Tagen entscheidet der Klassenlehrer in Absprache mit den Fachlehrern.

3. Wenn der Antrag über drei Tage hinaus geht, kann nur die Schulleitung entscheiden. Ebenso vor und im Anschluss an Ferien.

4. Verhalten bei Konfirmation: Geschwisterkinder von Konfirmanden können/sollen auf Antrag vom Unterricht befreit werden.

 

 

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